Professionell, fair und Sicher

Als Pflegekraft in Deutschland arbeiten

Sie möchten in Deutschland als – anerkannte – Pflegefachkraft im Gesundheitswesen arbeiten? Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Qualifizierung und Vermittlung.

in zehn Schritten zum Pflegejob in Deutschland

Ihr Weg mit uns

Antrag auf Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses
Verantwortlich: Büro Deutschland
Vorbereitungskurs zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung
Verantwortlich: Büro Deutschland
B2 Examen
Verantwortlich: Regionales Büro im Herkunftsland
Fachsprachetraining
Verantwortlich: Regionales Büro im Herkunftsland
Interkulturelles Training
Verantwortlich: Regionales Büro im Herkunftsland
Einreise nach Deutschland
inkl. Wellcome Management und Integrationsbegleitung. Verantwortlich: Büro Deutschland
Ablegen der Kenntnisprüfung
Verantwortlich: Büro Deutschland
Beginn des Beschäftigungsverhältnis in Anerkennung
Verantwortlich: Büro Deutschland
Nach Erhalt der Fachkrafturkunde: Tätigkeit als Pflegefachkraft
ggf. zweite Prüfung, falls erster Versuch fehlgeschlagen
Nachhaltige Begleitung der Arbeits- und Sozialintegration
ggf. zweite Prüfung, falls erster Versuch fehlgeschlagen. Verantwortlich: Büro Deutschland
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FAQ

Fragen & Antworten

Hier haben wir Antworten auf häufige Fragen zur Pflegepraxis in Deutschland für Sie bereitgestellt. Falls eine Ihrer Fragen unbeantwortet bleiben solle, melden Sie sich jederzeit bei uns. Ausführliche Informationen finden Sie zudem in der Broschüre des Kuratorium Deutsche Altershilfe – schauen Sie gerne hinein.

In Deutschland arbeiten Pflegefachkräfte überwiegend in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Pflegediensten. Eine Primärversorgung durch Pflegekräfte ist selten, meist übernehmen Hausärztinnen und Hausärzte diese Funktion. Akutpflege und Langzeitpflege sind klar voneinander getrennt.
Seit 2020 gibt es die einheitliche Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Dieser Abschluss ersetzt die früher getrennten Berufe in Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. Studienabschlüsse sind möglich, aber noch selten. Akademische Spezialfunktionen wie Advanced Practice Nurses existieren nur vereinzelt.
Das Tätigkeitsfeld umfasst die Planung, Durchführung und Dokumentation der Pflege, Qualitätssicherung, Prävention und Beratung. Grundpflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität gehören ebenfalls zum Verantwortungsbereich.
Abläufe und Strukturen unterscheiden sich je nach Einrichtung. Im Krankenhaus steht die Akutversorgung im Vordergrund, in der Langzeitpflege die Unterstützung im Alltag. Ärztinnen und Ärzte sind in Langzeiteinrichtungen nicht ständig vor Ort. Eine funktionale Arbeitsteilung ist selten – alle Pflegefachkräfte tragen gleichermaßen Verantwortung.
Anerkannte Pflegefachkräfte können zahlreiche Fort- und Weiterbildungen absolvieren, zum Beispiel in Intensivpflege, Onkologie oder Wundversorgung. Auch Studiengänge, besonders im Managementbereich, sind möglich – abhängig von der Anerkennung der vorhandenen Qualifikation.
Anerkannte Pflegefachkräfte können zahlreiche Fort- und Weiterbildungen absolvieren, zum Beispiel in Intensivpflege, Onkologie oder Wundversorgung. Auch Studiengänge, besonders im Managementbereich, sind möglich – abhängig von der Anerkennung der vorhandenen Qualifikation.
Pflegekräfte können über staatlich organisierte Programme wie ‚Triple Win‘, über privatwirtschaftliche Anwerbung oder durch eine eigenständige Bewerbung nach Deutschland kommen.
Es gibt das beschleunigte Fachkräfteverfahren, das reguläre Verfahren, die Anerkennungspartnerschaft (ab 2024) sowie Einreisen im Rahmen von Vermittlungsabsprachen. Voraussetzung ist meist ein Arbeitsplatzangebot.
Für die Berufsausübung in Deutschland müssen die Qualifikation anerkannt und ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Fehlende Ausbildungsinhalte können durch Anpassungslehrgänge oder eine Kenntnisprüfung ausgeglichen werden.
Unter bestimmten Bedingungen können Ehepartnerinnen und -partner sowie minderjährige Kinder nachgeholt werden. Voraussetzung sind unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt und eine gültige Heiratsurkunde.
Für die Berufsausübung ist in der Regel Sprachniveau B2 erforderlich. Manche Bundesländer verlangen zusätzlich eine Fachsprachenprüfung. Sprachkenntnisse können im Herkunftsland oder in Deutschland erworben werden – auch online.
Der Arbeitsvertrag regelt Aufgaben, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen. Tarifverträge sind verbindlich. Es gelten Arbeitszeit- und Pausenregelungen sowie Mitbestimmungsrechte. Bindungs- und Rückzahlungsklauseln sollten vor der Unterschrift sorgfältig geprüft werden.
Pflegekräfte sind automatisch kranken-, pflege-, renten-, unfall- und arbeitslosenversichert. Die Beiträge werden prozentual vom Gehalt abgezogen.
Deutschland bietet vielfältige Beratungsangebote – digital und vor Ort. Beispiele sind ‚mbeon‘ oder ‚Faire Integration‘, die bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen unterstützen.
Politische, soziale, religiöse und kulturelle Teilhabe ist breit möglich – von Integrationsbeauftragten über Vereine bis hin zu Glaubensgemeinschaften.
Absolut! Neben Arbeitgebern gibt es unabhängige Beratungsstellen, die kostenlos zu Arbeitsrecht, Gewaltprävention und Integration in den Arbeitsmarkt informieren.

Melden Sie sich jederzeit bei uns! 👋🏻

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Ihr persönlicher Ansprechpartner

Jakob Hennig
Leitung Vermittlung

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